Das Auskunftsrecht ist das Recht der betroffenen Person, vom verantwortlichen des Bearbeitungsvorgangs eine Bestätigung darüber zu erhalten, dass die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, die Verarbeitungszwecke, sowie die involvierte Logik einer automatisierten Entscheidungsfindung für die betroffene Person.

Dieses Recht ermöglicht auch, dass die betroffene Person eine Kommunikation von dem Datenbearbeitungsvorgang und den Informationen über die Verarbeitung in einer verständlichen Form erhält.

Dieses Recht kann jederzeit innerhalb eines Monates nach dem Erhalt des Antrages ohne Einschränkung kostenfrei ausgeübt werden. (Artikel 14 der Verordnung (EU) 2018/1725)

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