Das Berichtigungsrecht ist das Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen die unverzügliche Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen  (Artikel 18 der Verordnung (EU) 2018/1725 ).

Das Berichtigungsrecht bildet eine wichtige Ergänzung zum Auskunftsrecht und ist wichtig dafür, ein hohes Datenqualitätsniveau aufrechtzuerhalten.

Zur Ausübung des Berichtigungsrechts muss sich die betroffene Person üblicherweise in schriftlicher Form an den für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Wenn sich Ihre Privatanschrift ändert oder Sie herausfinden, dass Sie betreffende Informationen unrichtig sind, sollten Sie Ihr Berichtigungsrecht ausüben, indem Sie sich an den für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden, bei dem die Daten gespeichert sind.

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