Das Schengener Informationssystem (SIS) ist ein großes IT-System, das mit der Abschaffung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Gebiets (das den überwiegenden Teil des EU-Hoheitsterritoriums sowie einige andere Länder umfasst) verknüpft ist.

Das SIS wird durch das SIS II ersetzt, um den Anschluss weiterer Länder zu erlauben und neue Funktionalitäten zu ermöglichen (siehe Stellungnahme des EDSB über die Einrichtung des SIS II).

Das SIS enthält Informationen über Objekte (gestohlene Fahrzeuge, Ausweisdokumente usw.) und Menschen. Personenbezogene Daten über die folgenden Personen können im SIS gespeichert werden:

Drittstaatsangehörige, denen die Einreise in das Schengen-Gebiet untersagt ist;

im Zusammenhang mit Strafverfahren gesuchte Personen und Personen unter polizeilicher Überwachung;

Vermisste, die in Gewahrsam genommen werden sollten, insbesondere Minderjährige. Die Datenschutzkontrolle des Systems ist auf nationaler Ebene durch die Datenschutzbehörden und auf europäischer Ebene durch die Gemeinsame Kontrollinstanz von Schengen gewährleistet.

Wenn das SIS II in Betrieb genommen wird, voraussichtlich im Laufe des Jahres 2009, wird der Europäische Datenschutzbeauftragte die Gemeinsame Kontrollinstanz auf europäischer Ebene ersetzen.

Sollten Sie eine Auskunft über Ihre Daten im SIS oder eine Berichtigung der Daten wünschen, ist es zu empfehlen, sich an eine Datenschutzbehörde in einem der Schengen-Länder zu wenden. Informationen zu den zuständigen Datenschutzbehörden – die Ihnen entweder direkt Auskunft erteilen oder mitteilen können, an wen Sie den entsprechenden Antrag stellen – sind auf der Website der Gemeinsamen Kontrollinstanz verfügbar.

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