Eine Datenschutzbehörde ist eine unabhängige Stelle, die für folgende Aufgaben zuständig ist:

Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs (Land, Region oder internationale Organisation);
Beratung der zuständigen Stellen in Bezug auf gesetzgeberische und administrative Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verwaltung personenbezogener Daten;
Anhörung von Beschwerden, die von Bürgern in Bezug auf den Schutz ihrer Datenschutzrechte eingereicht wurden.
Gemäß Artikel 28 der Richtlinie 95/46/EG muss jeder Mitgliedstaat in seinem Hoheitsgebiet mindestens eine Datenschutzbehörde einrichten, die über Untersuchungsbefugnisse (z. B. für den Zugang zu Daten und die Einholung von Informationen), wirksame Einwirkungsbefugnisse (z. B. die Befugnis, die Löschung von Daten anzuordnen oder ein Verbot einer Verarbeitung anzuordnen) und ein Klagerecht bei Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen verfügt.

In fast allen europäischen Ländern sowie in zahlreichen anderen Ländern weltweit wurden nationale Datenschutzbehörden eingerichtet.

Liste der Datenschutzbehörden

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