Die Mitgliedstaaten des Europarates und die europäischen Einrichtungen begehen in jedem Jahr am 28. Januar den Europäischen Datenschutztag.

Dieses Datum ist der Jahrestag der Annahme des Übereinkommens Nr. 108 des Europarates, des ersten rechtsverbindlichen internationalen Instruments im Bereich des Datenschutzes.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte begeht dieses Ereignis üblicherweise durch einen Informationsstand in den wichtigsten EU-Einrichtungen.

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