Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) ist eine unabhängige europäische Einrichtung, die zur einheitlichen Anwendung der Datenschutzvorschriften im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beiträgt und die Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden des EWR fördert.

Der EDSA besteht aus Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB). Die Aufsichtsbehörden der EWR-/EFTA-Staaten sind im Hinblick auf Angelegenheiten in Verbindung mit der DSGVO ebenfalls Mitglied, allerdings ohne Stimmrecht und ohne das Recht, zum Vorsitzenden oder zu stellvertretenden Vorsitzenden gewählt zu werden. Der EDSA gründet sich auf die DSGVO und hat seinen Sitz in Brüssel. Die Europäische Kommission sowie – im Hinblick auf Angelegenheiten in Verbindung mit der DSGVO – die EFTA-Überwachungsbehörde sind berechtigt, ohne Stimmrecht an den Aktivitäten und Sitzungen des Ausschusses teilzunehmen.

Der Ausschuss verfügt über ein Sekretariat, das vom EDSB bereitgestellt wird. Die Bedingungen der Zusammenarbeit zwischen dem EDSA und dem EDSB sind in einer Vereinbarung festgehalten. Zusätzlich zur Bereitstellung des Sekretariats für den EDSA ist der EDSB auch vollwertiges Mitglied des Ausschusses und beteiligt sich aktiv an den Diskussionen und der Ausarbeitung der vom EDSA veröffentlichten Dokumente. Der EDSB nimmt regelmäßig an den Plenarsitzungen sowie an den Sitzungen der Sachverständigenarbeitsgruppe des EDSA teil.

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