Der Begriff „Einwilligung“ bedeutet im Zusammenhang des Datenschutzes jede Willensbekundung, die ohne Zwang, für den konkreten Fall und in Kenntnis der Sachlage erfolgt und mit der die betroffene Person akzeptiert, dass sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden (siehe Arikel 4 Buchstabe 11 der Verordnung (EU) 2016/679 und Artikel 3 Buchstabe 15 der Verordnung (EU) 2018/1725).

Einwilligung ist ein wichtiges Element in den Datenschutzbestimmungen, da sie eine der Bedingungen ist, durch die die Verarbeitung personenbezogener Daten legitimiert werden kann. Damit die Einwilligung verlässlich ist, muss die betroffene Person ihre Einwilligung für eine spezifische Verarbeitung, über die sie ordnungsgemäß in Kenntnis gesetzt wurde, ohne jeden Zweifel gegeben haben. Die gegebene Einwilligung kann nur für die spezifische Verarbeitung verwendet werden, für die sie eingeholt wurde, und kann grundsätzlich ohne rückwirkende Kraft zurückgezogen werden.

Ähnliche Einträge