Durch die Verordnung (EG) Nr. 2725/2000 des Rates vom 11. Dezember 2000 (PDF) wird eine Fingerabdruck-Datenbank zur Unterstützung des Asylverfahrens mit der Bezeichnung „Eurodac“ eingerichtet. Dieses System trägt in erster Linie dazu bei, zu ermitteln, welcher Mitgliedstaat für Asylanträge zuständig ist (siehe Verordnung (EG) Nr. 407/2002 des Rates (PDF) zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 2725/2000 über die Einrichtung von „Eurodac“ für den Vergleich von Fingerabdrücken zum Zwecke der effektiven Anwendung des Dubliner Übereinkommens).

Das System umfasst eine Zentraleinheit, eine computergestützte zentrale Datenbank für den Vergleich von Fingerabdruckdaten von Asylbewerbern sowie die zwischen den Mitgliedstaaten und der zentralen Datenbank bestehenden Übermittlungseinrichtungen. Der Europäische Datenschutzbeauftragte ist in Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen Datenschutzbehörden für die Aufsicht über das System zuständig.

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