Fluggastdatensätze werden auch als „PNR“ (kurz für „Passenger Name Record“) bezeichnet.

Diese Informationen werden von Fluggesellschaften oder Reisebüros zum Zeitpunkt der Reservierung durch den Reisenden vor der tatsächlichen Reise erhoben. Sie unterscheiden sich von den erweiterten Fluggastdaten (Advanced Passenger Information – API), die später beim Besteigen des Verkehrsmittels erhoben werden.

Zusätzlich zum Namen des Fluggasts umfassen die Fluggastdatensätze alle für die Reservierung erforderlichen Angaben, wie zum Beispiel:

  • das Reisebüro, das die Buchung durchgeführt hat;
  • die Reisestrecke (einschließlich Anschlussverbindungen);
  • die Flüge (Zahl, Datum, Uhrzeit);
  • Gruppen von Personen, die im Rahmen derselben Buchung gespeichert sind;
  • Kontaktinformationen des Fluggasts (Telefonnummer, Adresse usw.);
  • Zahlungs-/Rechnungsinformationen;
  • Hotel- oder Mietwagenbuchung;
  • spezielle Leistungsanfragen (z. B. Sitzplatznummer, spezielle Mahlzeiten, medizinische Hilfeleistungen);
  • „Vielflieger“-Informationen.

Strafverfolgungsbehörden haben ein Interesse an der Erhebung von Fluggastdatensätzen zum Zwecke der Bekämpfung des Terrorismus und anderer Formen der Kriminalität bekundet. Die Europäische Union hat Vereinbarungen mit Drittländern, die solche Informationen beantragen, abgeschlossen, um Datenschutz-Mindestgarantien für die Nutzung dieser Informationen festzulegen. Die Artikel-29-Datenschutzgruppe und der Europäische Datenschutzbeauftragte haben amtliche Stellungnahmen zu diesen Vereinbarungen abgegeben.

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