Jeder hat das Recht, zu wissen, dass seine personenbezogenen Daten verarbeitet werden und für welchen Zweck. Das Recht auf Information ist wichtig, da es die Basis für die Ausübung anderer Rechte ist.

Das Recht auf Information bezieht sich auf die Informationen, die eine betroffene Person zu erhalten hat, unabhängig davon, ob die Daten bei der betroffenen Person erhoben wurden oder nicht.

Die Informationspflicht umfasst die Identität des für die Verarbeitung Verantwortlichen, den/die Zweck(e) der Verarbeitung, die Empfänger sowie das Bestehen von Auskunfts- und Berichtigungsrechten bezüglich der Daten.

Das Recht der betroffenen Person auf Information ist in einigen Fällen eingeschränkt, zum Beispiel im Zusammenhang mit Erwägungen der öffentlichen Sicherheit oder im Hinblick auf die Vermeidung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten, einschließlich der Bekämpfung von Geldwäsche.

Im Kontext von Verarbeitungen innerhalb von Gemeinschaftseinrichtungen (siehe Artikel 15 und 16 der Verordnung (EU) 2018/1725 ) werden die Anforderungen dieses Rechts häufig durch eine Datenschutzerklärung erfüllt.

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