Artikel-29-Datenschutzgruppe

Die Artikel-29-Datenschutzgruppe („G29“) ist ein nichtlegislatives Datenschutzgremium. Ihre Hauptaufgabe besteht darin Expertenrat zu geben und den Mitgliedstaaten und der Öffentlichkeit Empfehlungen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu unterbreiten. Das Gremium selbst besteht aus Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden der EU, des Europäischen Datenschutzbeauftragten („EDSB“) und der Europäischen Kommission. Es wurde im Rahmen der DSGVO in den „Europäischen Datenschutzausschuss“ („EDA“) umgewandelt.

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EDA

Der Europäische Datenschutzausschuss wird die Artikel-29-Datenschutzgruppe ersetzen und seine Aufgaben umfassen die Gewährleistung der Übereinstimmung bei der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung, die Beratung der EU-Kommission, die Erteilung von Richtlinien, Leitfäden und Empfehlungen, die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen und die Erarbeitung von Stellungsnahmen zu Entwürfen von Entscheidungen der Aufsichtsbehörden.

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