Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Der Verantwortliche führt eine Bewertung der Auswirkungen der geplanten Verarbeitungsvorgänge auf den Schutz personenbezogener Daten durch, wenn eine Art der Verarbeitung wahrscheinlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Diese Bewertung muss vor der Verarbeitung erfolgen und insbesondere bei Verwendung neuer Technologien die Art, den Umfang, den Kontext und den Zweck der Verarbeitung berücksichtigen. Gemäß Artikel 39 der Verordnung 2018/1725 kann bei einer Einzelbewertung…

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