Artikel-29-Datenschutzgruppe

Die Artikel-29-Datenschutzgruppe („G29“) ist ein nichtlegislatives Datenschutzgremium. Ihre Hauptaufgabe besteht darin Expertenrat zu geben und den Mitgliedstaaten und der Öffentlichkeit Empfehlungen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu unterbreiten. Das Gremium selbst besteht aus Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden der EU, des Europäischen Datenschutzbeauftragten („EDSB“) und der Europäischen Kommission. Es wurde im Rahmen der DSGVO in den „Europäischen Datenschutzausschuss“ („EDA“) umgewandelt.

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Berliner Gruppe

Die Internationale Arbeitsgruppe für den Datenschutz in der Telekommunikation (IWGDPT) wurde im Jahr 1983 auf Initiative mehrerer nationaler Datenschutzbehörden weltweit gegründet. Das Sekretariat wird seit Beginn der Arbeitsgruppe vom Berliner Datenschutzbeauftragten wahrgenommen. Die Mitgliedschaft in der Arbeitsgruppe ist nicht auf nationale Datenschutzbehörden beschränkt, sondern umfasst auch Vertreter von Nichtregierungsorganisationen und aus dem privaten Sektor. In den letzten Jahren hat sich die Gruppe auf Aspekte des Datenschutzes und der Privatsphäre in…

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Das Schengener Informationssystem (SIS)

Das Schengener Informationssystem (SIS) ist ein großes IT-System, das mit der Abschaffung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Gebiets (das den überwiegenden Teil des EU-Hoheitsterritoriums sowie einige andere Länder umfasst) verknüpft ist. Das SIS wird durch das SIS II ersetzt, um den Anschluss weiterer Länder zu erlauben und neue Funktionalitäten zu ermöglichen (siehe Stellungnahme des EDSB über die Einrichtung des SIS II). Das SIS enthält Informationen über Objekte (gestohlene Fahrzeuge,…

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Datenschutzbehörde

Eine Datenschutzbehörde ist eine unabhängige Stelle, die für folgende Aufgaben zuständig ist: Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs (Land, Region oder internationale Organisation); Beratung der zuständigen Stellen in Bezug auf gesetzgeberische und administrative Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verwaltung personenbezogener Daten; Anhörung von Beschwerden, die von Bürgern in Bezug auf den Schutz ihrer Datenschutzrechte eingereicht wurden. Gemäß Artikel 28 der Richtlinie 95/46/EG muss jeder Mitgliedstaat in seinem Hoheitsgebiet…

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EDSA

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) ist eine unabhängige europäische Einrichtung, die zur einheitlichen Anwendung der Datenschutzvorschriften im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beiträgt und die Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden des EWR fördert. Der EDSA besteht aus Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB). Die Aufsichtsbehörden der EWR-/EFTA-Staaten sind im Hinblick auf Angelegenheiten in Verbindung mit der DSGVO ebenfalls Mitglied, allerdings ohne Stimmrecht und ohne das Recht, zum Vorsitzenden oder zu…

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Eurodac

Durch die Verordnung (EG) Nr. 2725/2000 des Rates vom 11. Dezember 2000 (PDF) wird eine Fingerabdruck-Datenbank zur Unterstützung des Asylverfahrens mit der Bezeichnung „Eurodac“ eingerichtet. Dieses System trägt in erster Linie dazu bei, zu ermitteln, welcher Mitgliedstaat für Asylanträge zuständig ist (siehe Verordnung (EG) Nr. 407/2002 des Rates (PDF) zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 2725/2000 über die Einrichtung von „Eurodac“ für den Vergleich von Fingerabdrücken zum Zwecke…

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Gemeinsame Kontrollinstanzen

Gemeinsame Kontrollinstanzen/Aufsichtsbehörden (GKI/GAB) bildeten ein Modell für die Organisation der datenschutzrechtlichen Überwachung mehrerer IT-Großdatenbanken, die auf europäischer Ebene und für bestimmte im Bereich der Strafverfolgung tätige Einrichtungen betrieben wurden. Sie setzten sich im Wesentlichen aus Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden zusammen. GKI bzw. GAB gab es zum Beispiel für Europol und das Schengener Informationssystem im Rahmen des Übereinkommens von Schengen. Die meisten dieser GKI/GAB wurden jedoch abgeschafft. Zurzeit gibt es noch…

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Internationale Konferenz

Im Herbst jedes Jahres kommen die für den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz zuständigen Behörden aus Europa und dem Rest der Welt in der internationalen Konferenz zusammen. Im Gegensatz zur europäischen Konferenz können an der internationale Konferenz auch Interessengruppen teilnehmen. Die Konferenz führt eine Bestandsaufnahme neuer Entwicklungen durch und nimmt üblicherweise in einer geschlossenen Sitzung, an der nur die Datenschutzbehörden teilnehmen, Entschließungen an. Diese Konferenz ist die größte Veranstaltung…

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Londoner Initiative

Auf der 28. Internationalen Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und für die Privatsphäre in London (November 2006) wurde eine Erklärung mit dem Titel „Datenschutz vermitteln und effektiver gestalten“ vorgelegt, die bei den Datenschutzbehörden der ganzen Welt breite Unterstützung fand. Es handelte sich um eine gemeinsame Initiative des Präsidenten der französischen Datenschutzbehörde, des Datenschutzbeauftragten des Vereinigten Königreichs und des Europäischen Datenschutzbeauftragten. Diese wird als „Londoner Initiative“ bezeichnet. Um die Erklärung…

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Standardvertragsklauseln

Standardvertragsklauseln sind Rechtsinstrumente zur Bereitstellung angemessener Garantien für Datenübermittlungen aus der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum in Drittländer. Die Europäische Kommission hat drei Beschlüsse angenommen, in denen erklärt wird, dass Standardvertragsklauseln angemessen sind; daher können Unternehmen diese Klauseln in einen Übermittlungsvertrag aufnehmen. Grundsätzlich ist keine Genehmigung von Datenschutzbehörden erforderlich, um diese Klauseln verwenden zu können. Eine formelle Meldung an die Behörde kann jedoch trotzdem erforderlich sein.

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