Datenübermittlung

Die Datenübermittlung bezeichnet die Übertragung bzw. Mitteilung von Daten an einen Empfänger auf beliebige Weise. Gemäß Kapitel V der EU-DSGV und der Verordnung (EG) Nr. 2018/1725 unterliegt die Übermittlung an Empfänger in Ländern außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) besonderen Schutzmaßnahmen. Beispiele sind die Bedingungen für die Übermittlung von Fluggastdatensätzen oder im Zusammenhang mit der EU-US-Datenschutzschild.

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Übermittlung

Die Datenübermittlung bezeichnet die Übertragung bzw. Mitteilung von Daten an einen Empfänger auf beliebige Weise. Gemäß Kapitel V der EU-DSGV und der Verordnung (EG) Nr. 2018/1725 unterliegt die Übermittlung an Empfänger in Ländern außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) besonderen Schutzmaßnahmen. Beispiele sind die Bedingungen für die Übermittlung von Fluggastdatensätzen oder im Zusammenhang mit der EU-US-Datenschutzschild.

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Verbindliche unternehmensinterne Datenschutzregelungen

Verbindliche unternehmensinterne Datenschutzregeln sind ein Rechtsinstrument, das multinationale Unternehmen einsetzen können, um ein angemessenes Schutzniveau für die Übermittlung personenbezogener Daten innerhalb der Gruppe von einem EU-Land oder einem Mitgliedsland des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in ein Drittland zu gewährleisten. Der Einsatz verbindlicher unternehmensinterner Datenschutzregeln erfordert grundsätzlich die Zustimmung der EU- oder EWR-Datenschutzbehörden für jedes der Länder, aus denen die Daten zu übermitteln sind. Die Artikel-29-Datenschutzgruppe hat eine Reihe von Leitliniendokumenten für…

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