Die Datenübermittlung bezeichnet die Übertragung bzw. Mitteilung von Daten an einen Empfänger auf beliebige Weise. Gemäß Kapitel V der EU-DSGV und der Verordnung (EG) Nr. 2018/1725 unterliegt die Übermittlung an Empfänger in Ländern außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) besonderen Schutzmaßnahmen. Beispiele sind die Bedingungen für die Übermittlung von Fluggastdatensätzen oder im Zusammenhang mit der EU-US-Datenschutzschild.
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