Verantwortlicher

Der Verantwortliche im Sinne der Verordnung (EU) 2018/1725 sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Stelle, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten bestimmt. Die eigentliche Verarbeitung kann an eine andere Stelle, die als Auftragsverarbeiter bezeichnet wird, übertragen werden. Der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, den Schutz der Daten und die Achtung der Rechte der betroffenen Personen zuständig. Der Verantwortliche ist auch die Stelle, an die…

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Verarbeitung (personenbezogener Daten)

Gemäß Artikel 3 (3) der Verordnung (EU) 2018/1725bezeichnet die Verarbeitung personenbezogener Daten “jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, der Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das…

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Verbindliche unternehmensinterne Datenschutzregelungen

Verbindliche unternehmensinterne Datenschutzregeln sind ein Rechtsinstrument, das multinationale Unternehmen einsetzen können, um ein angemessenes Schutzniveau für die Übermittlung personenbezogener Daten innerhalb der Gruppe von einem EU-Land oder einem Mitgliedsland des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in ein Drittland zu gewährleisten. Der Einsatz verbindlicher unternehmensinterner Datenschutzregeln erfordert grundsätzlich die Zustimmung der EU- oder EWR-Datenschutzbehörden für jedes der Länder, aus denen die Daten zu übermitteln sind. Die Artikel-29-Datenschutzgruppe hat eine Reihe von Leitliniendokumenten für…

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Vertraulichkeit

Vertraulichkeit bezeichnet im allgemeinen Sinne die Pflicht, Informationen nicht an Personen weiterzugeben, die nicht zum Empfang dieser Informationen qualifiziert sind (siehe Artikel 5 der Verordnung (EU) 2016/679 and Artikel 4 der Verordnung (EU) 2018/1725). In einem spezifischeren Sinne bezeichnet der Begriff die Vertraulichkeit des Kommunikationsverkehrs gemäß Artikel 5 der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 2009/136/EG und Artikel 36 der Verordnung (EU) 2018/1725.

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Vorratsdatenspeicherung

Vorratsdatenspeicherung bezeichnet alle Verpflichtungen der für die Verarbeitung Verantwortlichen, personenbezogene Daten für bestimmte Zwecke aufzubewahren. Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (Richtlinie 2006/24/EG) enthält eine Verpflichtung für Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste, Verkehrs- und Standortdaten für die Kommunikation per Telefon, E Mail usw. auf Vorrat zu speichern. Diese Vorratsdatenspeicherung erfolgt zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten.

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