Einwilligung

Der Begriff „Einwilligung“ bedeutet im Zusammenhang des Datenschutzes jede Willensbekundung, die ohne Zwang, für den konkreten Fall und in Kenntnis der Sachlage erfolgt und mit der die betroffene Person akzeptiert, dass sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden (siehe Arikel 4 Buchstabe 11 der Verordnung (EU) 2016/679 und Artikel 3 Buchstabe 15 der Verordnung (EU) 2018/1725). Einwilligung ist ein wichtiges Element in den Datenschutzbestimmungen, da sie eine der Bedingungen ist, durch die die Verarbeitung personenbezogener Daten legitimiert…

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