Wenn ein Unternehmen in mehr als einem Mitgliedstaat ansässig ist, wird es eine „federführende Behörde“ haben, die durch den Ort seiner „Hauptniederlassung“ in der EU bestimmt wird. Eine Aufsichtsbehörde, die keine federführende Behörde ist, kann auch eine Regulierungsfunktion haben, z. B. wenn die Verarbeitung betroffene Personen in dem Land betrifft, in dem diese Aufsichtsbehörde die nationale Behörde ist.
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