Die Qualität der Daten bezieht sich auf eine Reihe von Grundsätzen, die in Artikel 5 der DSGVO und Artikel 4 der Verordnung (EU) 2018/1725 festgelegt sind, nämlich: Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz Zweckbindung Datenminimierung Richtigkeit Speicherbegrenzung Integrität und Vertraulichkeit
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