EDA

Der Europäische Datenschutzausschuss wird die Artikel-29-Datenschutzgruppe ersetzen und seine Aufgaben umfassen die Gewährleistung der Übereinstimmung bei der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung, die Beratung der EU-Kommission, die Erteilung von Richtlinien, Leitfäden und Empfehlungen, die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen und die Erarbeitung von Stellungsnahmen zu Entwürfen von Entscheidungen der Aufsichtsbehörden.

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EDSA

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) ist eine unabhängige europäische Einrichtung, die zur einheitlichen Anwendung der Datenschutzvorschriften im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beiträgt und die Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden des EWR fördert. Der EDSA besteht aus Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB). Die Aufsichtsbehörden der EWR-/EFTA-Staaten sind im Hinblick auf Angelegenheiten in Verbindung mit der DSGVO ebenfalls Mitglied, allerdings ohne Stimmrecht und ohne das Recht, zum Vorsitzenden oder zu…

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