Artikel 93 Ausschussverfahren

Gemäß Artikel 93 DSGVO wird die Kommission beim Erlass von Durchführungsmaßnahmen von einem Ausschuss unterstützt. Bei diesem Ausschuss handelt es sich um einen Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011. Der Ausschuss setzt sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammen, die Kommission führt den Vorsitz. Beispielsweise kooperiert der Ausschuss im Rahmen des Verfahrens für die Annahme von Angemessenheitsbeschlüssen.

Read More

Artikel-29-Datenschutzgruppe

Die Artikel-29-Datenschutzgruppe („G29“) ist ein nichtlegislatives Datenschutzgremium. Ihre Hauptaufgabe besteht darin Expertenrat zu geben und den Mitgliedstaaten und der Öffentlichkeit Empfehlungen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu unterbreiten. Das Gremium selbst besteht aus Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden der EU, des Europäischen Datenschutzbeauftragten („EDSB“) und der Europäischen Kommission. Es wurde im Rahmen der DSGVO in den „Europäischen Datenschutzausschuss“ („EDA“) umgewandelt.

Read More