Vertraulichkeit bezeichnet im allgemeinen Sinne die Pflicht, Informationen nicht an Personen weiterzugeben, die nicht zum Empfang dieser Informationen qualifiziert sind (siehe Artikel 5 der Verordnung (EU) 2016/679 and Artikel 4 der Verordnung (EU) 2018/1725). In einem spezifischeren Sinne bezeichnet der Begriff die Vertraulichkeit des Kommunikationsverkehrs gemäß Artikel 5 der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 2009/136/EG und Artikel 36 der Verordnung (EU) 2018/1725.
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