Datenminimierung

Der Grundsatz der „Datenminimierung“ bedeutet, dass ein für die Verarbeitung Verantwortlicher die Erhebung personenbezogener Daten auf die Informationen beschränken sollte, die von direkter Relevanz und für die Erfüllung eines spezifischen Zwecks erforderlich sind. Außerdem sollten die Daten nur so lange aufbewahrt werden, wie es für die Erfüllung dieses Zwecks erforderlich ist. Anders ausgedrückt, sollten die für die Verarbeitung Verantwortlichen nur die personenbezogenen Daten erheben, die sie benötigen, und diese nur…

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Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Der Verantwortliche führt eine Bewertung der Auswirkungen der geplanten Verarbeitungsvorgänge auf den Schutz personenbezogener Daten durch, wenn eine Art der Verarbeitung wahrscheinlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Diese Bewertung muss vor der Verarbeitung erfolgen und insbesondere bei Verwendung neuer Technologien die Art, den Umfang, den Kontext und den Zweck der Verarbeitung berücksichtigen. Gemäß Artikel 39 der Verordnung 2018/1725 kann bei einer Einzelbewertung…

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Dritter

Gemäß Artikel 3 Buchstabe 14 der Verordnung (EG) Nr. 2018/1725 bezeichnet der Begriff „Dritter“ eine „natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten“. Im Kontext der Organe und Einrichtungen der EU kann ein Dritter eine Behörde oder eine private Partei sein, die die personenbezogenen Daten eines…

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