Das Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) ist ein multilaterales Handelsabkommen für die Einführung internationaler Standards im Bereich der Durchsetzung des geistigen Eigentumsrechts in den teilnehmenden Ländern. Seine Befürworter beschreiben es als Antwort “auf die Zunahme des weltweiten Handels mit gefälschten Waren und Raubkopien urheberrechtlich geschützter Werke.” Der Umfang des ACTA-Abkommens ist breit, einschließlich gefälschter Waren, Generika und “Piraterie über das Internet”.

Im Februar 2010 veröffentlichte der Europäische Datenschutzbeauftragte eine Stellungnahme zu den Verhandlungen bei der Verabschiedung des neuen Abkommens, in dem er gegen seine potenzielle Unvereinbarkeit mit dem EU-Datenschutzrecht warnte.

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