Der Prümer Vertrag ist eine internationale Vereinbarung, die am 27. Mai 2005 von Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden und Österreich unterzeichnet wurde, um die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Einwanderung zu stärken.

Diese Länder und andere Mitgliedstaaten stellten im Februar 2007 eine Initiative vor, die wichtigsten Bestimmungen dieser Vereinbarung in EU-Rechtsvorschriften umzusetzen und so auf alle EU-Mitgliedstaaten zu erweitern. Die Initiative legt den Schwerpunkt auf den Austausch biometrischer Daten (DNA und Fingerabdrücke) zwischen Polizei- und Justizbehörden und verpflichtet die Mitgliedstaaten, DNA-Datenbanken zu erstellen.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte hat zwei Stellungnahmen abgegeben (eine zur Initiative selbst (PDF) und eine zu ihren Durchführungsvorschriften (PDF)), in denen ein schrittweiser Ansatz empfohlen und betont wird, dass die spezifischen Datenschutzbestimmungen in der Initiative keine eigenständigen Vorschriften sind und daher durch andere allgemeine Datenschutzvorschriften ergänzt werden sollten.

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